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Gemäss einer Regelung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) dürfen schienengebundenen Fahrzeuge, inklusive alle Zweiwegefahrzeuge, sowohl auf Rangierfahrstrassen als auch auf einem gesperrten Streckengleis einer Baustelle nur noch unter der Verantwortung eines offiziell zugelassenen Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) eingesetzt werden.